Cloudflare - Gerichtsentscheidung verschärft Haftung für illegale Inhalte

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Im Falle von Cloudflare und der Plattform ddl-music.to hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass Cloudflare für die auf seinem Content Delivery Network (CDN) gehosteten urheberrechtswidrigen Inhalte haftbar gemacht werden kann. Dieses Urteil präzisiert die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten, wie es von Cloudflare bereitgestellt wird. Cloudflare wurde angewiesen, den Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Musikalbum auf ddl-music.to zu sperren.

Das Geschäftsmodell von DDL-Music ist auf die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke ausgelegt, und Cloudflare wurde beschuldigt, eine zentrale Rolle in der Zugänglichmachung dieser illegalen Inhalte zu spielen. Nach dem BVMI setzt das Urteil ein Zeichen gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen und fordert Cloudflare auf, bei seinen Kunden entweder die rechtsverletzenden Inhalte zu sperren oder den Zugang zur gesamten Webseite zu unterbinden.

Interessant ist, dass Cloudflare zunächst nicht auf die Aufforderung zur Abschaltung ihrer Dienste für DDL Music reagiert hat und stattdessen auf den Host-Provider bzw. Webseitenbetreiber verwiesen hat. Dies deutet auf eine komplexe rechtliche Situation hin, in der die Rolle von CDN-Anbietern als Vermittler zwischen Urheberrechtsinhabern und Websitebetreibern hinterfragt wird.

Das Urteil verdeutlicht die zunehmende rechtliche Verantwortung von Anbietern von Anonymisierungsdiensten und könnte weitreichende Folgen für die Branche und den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material im Internet haben.
 

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