Movie2k.to

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Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Betreiber des ehemals führenden illegalen Streaming-Portals movie2k.to erhoben, das bis Ende Mai 2013 aktiv war. Die Angeklagten, ein 40-jähriger Deutscher und ein 37-jähriger Pole, müssen sich bald vor der Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig verantworten.

Dem deutschen Hauptverdächtigen wird vorgeworfen, in 219.928 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis verwertet und in 146 Fällen Geldwäsche betrieben zu haben. Zusätzlich soll er zu falschen Verdächtigungen angestiftet haben. Er soll bedeutende Einnahmen in Form von Bitcoins durch Werbeverträge erzielt haben.

Der polnische Staatsangehörige, ein enger Freund des Hauptverdächtigen, wird beschuldigt, in 46 Fällen an gewerbsmäßiger Geldwäsche sowie schwerer Steuerhinterziehung beteiligt gewesen zu sein. Für seine Dienste bei movie2k erhielt er eine Vergütung in Bitcoins.

Das Portal movie2k.to galt bis zu seiner Abschaltung als das größte illegale Portal für Kinofilme und pornografische Inhalte im deutschsprachigen Raum. Die Schließung des Portals erfolgte nach einer Serie von Razzien in Rheinland-Pfalz und Bayern im November 2019, die zur Festnahme von zwei Betreibern führten. Diese Razzia führte auch zur Festnahme eines Berliner Immobilienmaklers, dem vorgeworfen wird, in großem Umfang Geldwäsche betrieben zu haben, indem er Gelder in Immobilien investierte.

Laut Berichten wurden die Einnahmen von movie2k.to über verschiedene Briefkastenfirmen und Finanzagenten in Europa und Asien transferiert. Allein 5,1 Millionen Euro wurden an einen Berliner Immobilienunternehmer über eine niederländische Firma überwiesen.

Einer der 2019 festgenommenen Hauptverdächtigen, ein Programmierer des Portals, legte ein umfassendes Geständnis ab und übergab freiwillig die Kontrolle über seine Bitcoin- und Bitcoin Cash-Wallets an die Behörden. Dies führte zur Sicherung von 22.000 Bitcoins im Wert von etwa 25 Millionen Euro.

Der Programmierer erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche, Betrug und Steuerhinterziehung. Ein weiterer Angeklagter, der für den Zahlungsverkehr verantwortlich war, erhielt eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten für Urheberrechtsverletzungen und falsche Verdächtigung.

Der mutmaßliche Hauptbetreiber, gegen den seit 2019 ein internationaler Haftbefehl vorlag, wurde im Mai 2023 in Spanien festgenommen und nach Sachsen ausgeliefert. Dort saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft. Im Januar 2024 wurden weitere Bitcoins im Wert von 2 Milliarden Euro sichergestellt, die der 40-Jährige den Strafverfolgungsbehörden übergeben hatte.

Die Staatsanwaltschaft hat auch bekannt gegeben, dass über die Einziehung von rund 2.700 Bitcoins und Bitcoin Cash, die getrennt vom Hauptverfahren behandelt wird, noch entschieden werden muss. Derzeit ist noch unklar, wie die etwa 38,6 Millionen Euro, die durch eine Notveräußerung erlangt wurden, verwertet werden sollen.
 

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